Entscheid zu Haiti-Adoptionen

17. 05. 2025 | Adoption | 0 Kommentare

Kann eine Eignungsbescheinigung für Adoptionen aus Haiti erneuert werden, obwohl Adoptionen aus Haiti im Moment aufgrund der Sicherheitslage nicht mit dem Wohl der haitianischen Kinder vereinbar ist?

Ein Paar aus dem Kanton Aargau klagte bis zum Bundesgericht, weil eine Erneuerung durch die zuständige kantonale Behörde aufgrund einer Weisung vom Bundesamt für Justiz abgelehnt wurde. Das Bundesgericht hält in seinem Entscheid vom 13. Februar 2025 fest, dass der Erhalt einer Eignungsbescheinigung für die Adoption eines Kindes einen von mehreren Schritten in einem Adoptionsverfahren darstelle. Stehe von vornherein fest, dass eine Adoption nicht bewilligt werden könne (was bei Haiti zurzeit der Fall ist), sei die Erneuerung der Eignungsbescheinigung für die Gesuchstellenden nutzlos, selbst wenn die Eignung der künftigen Adoptiveltern feststehe. Es fehle somit an einem aktuellen praktischen Interesse. Deshalb sei die Abweisung des Eneuerungsgesuchs durch die Vorinstanzen rechtmässig. Bei veränderten Verhältnissen könnten die Gesuchsteller ihren Antrag jederzeit neu stellen, so das Bundesgericht.

Die Weisung des Bundesamtes für Justiz vom 1. Juni 2022 befand aufgrund der extrem unsicheren Lage in Haiti – geprägt von Gewalt, Entführungen, politischer Instabilität und unzureichendem Kindesschutz – Adoptionsverfahren könnten nicht mehr sicher und ethisch korrekt durchgeführt werden. In Folge könnten bis auf weiteres keine neuen Eignungsbescheinigungen für Adoptionen aus Haiti ausgestellt und keine neuen Kindervorschläge angenommen werden. Diese Massnahme solle Kinder und künftige Adoptiveltern schützen. Dieser Entscheid bezog sich auf diverse Vorfälle, die eine erhebliche verschlechterte Sicherheitslage in Haiti belegten. So wurde ein französisches Ehepaar (Adoptiveltern) bei seiner Ankunft in Port-au-Prince am 24. November 2019 ermordet und im Oktober 2021entführte eine Bande 17 Missionar:innen und deren Familienmitglieder, als sie von einem Besuch eines Waisenhauses zurückkehrten (Aufgeführte in Weisung der Zentralen Behörde des Bundes im Bereich internationale Adoptionen vom 12. November 2021).

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