Arten von Pflegefamilien

02. 04. 2022 | Rechtsfragen | 0 Kommentare

Was versteht man unter einer sozialpädagogischen Pflegefamilie oder einer Fachpflegefamilie?

Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und in der Pflegekinderverordnung (PAVO) wird der Begriff «Pflegeeltern» verwendet, ohne die verschiedenen Arten von Pflegefamilien zu unterscheiden. In den Empfehlungen der SODK und KOKES zur ausserfamiliären Unterbringung werden drei Arten von Pflegefamilien unterschieden: verwandte, nichtverwandte und professionelle Pflegefamilien. In professionellen Pflegefamilien verfügt zumindest ein Elternteil über eine vom Wohnsitzkanton anerkannte soziale oder sozialpädagogische Ausbildung. Diese Begriffe werden in der Praxis nicht einheitlich verwendet. Es wird auch von «Fachpflegefamilien» oder «sozialpädagogischen Pflegefamilien» gesprochen. Einige Kantone haben entsprechende Begriffe in ihren Verordnungen oder Richtlinien definiert.

Im Kanton Zürich beispielsweise gelten Pflegefamilien als Fachpflegefamilien, wenn die besonderen Bedürfnisse des Pflegekindes eine spezialisierte Betreuung erfordern (§ 31 Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)). Damit diese Fachpflegefamilien die höhere Entschädigung erhalten, muss das Kind besondere Bedürfnisse aufweisen (z.B. aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung), die spezialisierter Betreuung bedürfen. Im Kanton Zürich darf der hauptsächlich betreuende Pflegeelternteil nebenbei höchstens zu 20 Prozent arbeitstätig sein. Der Kanton Bern kann die Entschädigung der Pflegeeltern bei der Betreuung eines Kindes mit einem sehr hohen Pflege- und Betreuungsbedarf mit einer fachlichen Indikation entsprechend erhöhen (Art. 26 und 27 KFSV). Im Kanton Basel-Landschaft kann eine Pflegefamilie für ein bestimmtes Pflegekind als Fachpflegefamilie anerkannt

werden, wenn sie eine besondere Fachlichkeit mit einer entsprechenden Ausbildung sowie eine stetige Fortbildung nachweisen kann. Zudem muss sie sich im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse des Pflegekindes begleiten lassen (§11 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe Basel-Landschaft).

Es ist sinnvoll, dass es verschiedene Formen von Pflegefamilien gibt, damit jedes Kind mit seinen spezifischen Bedürfnissen eine passende Pflegefamilie findet. Die Passung des Kindes mit den Pflegeeltern ist deshalb ein äusserst entscheidender Prozess. Falls Sie sich dafür interessieren, als «sozialpädagogische Pflegefamilie» einem Kind ein Zuhause zu bieten, erkundigen Sie sich in Ihrem Kanton nach den Möglichkeiten und konkreten Voraussetzungen.

PACH-Juristin Seraina Berner Boadi-Attafuah beantwortet Leser*innenfragen

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