Wie mache ich eine Adoption rückgängig?

02. 04. 2023 | Rechtsfragen | 0 Kommentare

Als 12-jähriges Kind wurde ich von meinem Stiefvater adoptiert. Heute bin ich erwachsen und möchte, dass diese Adoption rückgängig gemacht wird und mein leiblicher Vater auch rechtlich wieder mein Vater wird. Gibt es dafür eine Möglichkeit?

Eine Adoption gilt grundsätzlich als unauflöslich – auch eine Stiefkindadoption nach Art. 264c ZGB. Dies entspricht dem Sinn und Zweck der Volladoption, welche die vorbehaltlose, endgültige Bejahung zum Kind und die Gleichstellung zum sogenannten «natürlichen Kindesverhältnis» zum Ausdruck bringen will.

Eine Adoption kann nur unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Beispielsweise, wenn die erforderliche Zustimmung nicht eingeholt wurde (Art. 269 ZGB) oder die Adoption an anderen schweren Mängeln leidet (Art. 269a ZGB). Die Klagefristen sind kurz ausgestaltet (Art. 269b ZGB)1 . In den meisten uns bekannten Fällen dürfte das Adoptionsverfahren korrekt erfolgt sein, so dass eine Anfechtung nur ganz selten möglich ist.

Denkbar wäre eine Aufhebung der Adoption durch eine neue Adoption. Da Sie volljährig sind, kommt nur eine Adoption einer volljährigen Person in Frage (Art. 266 ZGB). Das bedeutet, dass Ihr leiblicher Vater Sie adoptieren müsste. Dafür müssten allerdings die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 266 ZGB). Zudem würde das Kindesverhältnis zu Ihrer Mutter erlöschen, wenn Ihre leiblichen Eltern heute nicht als Paar zusammenleben. Um eine allfällige Adoption durch Ihren leiblichen Vater zu prüfen, empfehlen wir Ihnen, sich von einer fachkundigen Person, zum Beispiel von PACH, beraten zu lassen.

Allgemein ist zu berücksichtigen, dass eine Stiefkindadoption aus der Perspektive des Kindes nicht unproblematisch ist, da jede rechtliche Beziehung zum anderen leiblichen Elternteil und dessen Verwandtschaft abgeschnitten wird. Es stellt sich deshalb die Frage, ob eine Stiefkindadoption tatsächlich dem Interesse des Kindes entspricht. Auch die Tatsache, dass sich ein Kind möglicherweise in einem erheblichen inneren Konflikt befindet, ist bei der Abklärung zu berücksichtigen. Die beteiligten Erwachsenen sollten auch berücksichtigen, was es für das Kind angesichts der Unauflösbarkeit der Adoption bedeutet, wenn es nach einer Stiefkindadoption zu einer Trennung des leiblichen Elternteils vom Stiefelternteil kommt. Für die Zukunft wäre es daher wichtig, andere rechtliche Instrumente zu finden, um die gelebte Eltern-Kind-Beziehung zum Stiefelternteil abzusichern.

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Eine Klage kann ausnahmsweise trotz Ablauf der Frist nach Art. 269b ZGB zugelassen werden, wenn die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigt wird (vgl. BGE 112 II 296 E. 4 S. 298 f.).

PACH-Juristin Seraina Berner Boadi-Attafuah beantwortet Leser*innenfragen

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