Wie begünstige ich PACH in meinem Testament?

02. 04. 2021 | Rechtsfragen | 0 Kommentare

Schon seit Jahren unterstütze ich PACH mittels Spenden. Nun möchte ich PACH gerne in meinem Testament berücksichtigen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Für PACH als gemeinnützige Organisation sind langjährige Spendende sehr wertvoll. Wenn Sie uns in Ihrem Testament begünstigen möchten, ist es empfehlenswert, die Nachlassplanung sorgfältig und frühzeitig anzugehen. Um ein vertieftes Bild von PACH und unserem Einsatz der Spendengelder zu erhalten, können Sie unsere Jahresberichte lesen. Die Stiftung Zewo kontrolliert Schweizer Non-Profit-Organisationen (NPO) regelmässig in Bezug auf den Umgang mit Spendengeldern und verleiht ein Gütesiegel. PACH ist Zewozertifiziert.

Falls Sie uns über Ihren Tod hinaus unterstützen möchten, ist es wichtig, die Pflichtteile der gesetzlichen Erben zu beachten. Im Rahmen der sogenannten freien Quote (vgl. Art. 470 f. ZGB) können Sie Menschen oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen, berücksichtigen.

Das frei widerrufbare Testament (Art. 509 ZGB und Art. 510 ZGB) ist die einfachste und günstigste Form einer letztwilligen Verfügung (Art. 498 ZGB). Damit es rechtsgültig ist, muss die ausstellende Person urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt sein (Art. 467 ZGB). Beachten Sie folgende Punkte:

  • Betiteln Sie Ihr Testament sinnvollerweise mit «Testament», «Letzwillige Verfügung» oder «Letzter Wille».
  • Das Testament muss von Anfang bis zu Ende persönlich von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 505 ZGB; beachten Sie, dass immer die letzte Version des Testaments gilt, vgl. Art. 511 ZGB).
  • Achten Sie auf die genaue Bezeichnung der Organisation PACH und halten Sie den gewünschten Betrag unter Achtung der Pflichtteile der gesetzlichen Erben fest («Ich vermache PACH xx CHF.»).

Sie können Ihr Testament zu Hause oder bei Ihrem Willensvollstrecker aufbewahren oder bei einem Notar hinterlegen. Wenn Sie Ihr Testament daheim aufbewahren, achten Sie darauf, dass es zugänglich und leicht auffindbar ist. Am besten informieren Sie die Begünstigten darüber, wo Ihr Testament aufbewahrt wird.

Wenn Sie Beratung wünschen oder Ihre erbrechtliche Situation komplex ist, dann empfehlen wir Ihnen den Beizug entsprechender Fachpersonen (z.B. Anwalt, Notar, Bank-Fachperson). PACH ist bei Fragen gerne für Sie da.

PACH-Juristin Seraina Berner Boadi-Attafuah beantwortet Leser*innenfragen

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Seraina Berner Boadi-Attafuah steht Ihnen gerne zu Verfügung:
+41 44 205 50 40
seraina.berner@pa-ch.ch

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