Ende November findet in Bern die Fachtagung «Das übergeordnete Kindesinteresse im Fokus: Prinzip, Praxis, Perspektiven» des Netzwerks Kinderrechte Schweiz statt. Vorab gibt Co-Geschäftsführerin Rahel Wartenweiler einen Einblick in das vielschichtige Tagungstehma.
Die Fachtagung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz heisst «Das übergeordnete Kindesinteresse im Fokus: Prinzip, Praxis, Perspektiven». Was genau ist unter dem «übergeordnetem Kindesinteresse» zu verstehen?
Rahel Wartenweiler: Das übergeordnete Kindesinteresse ist ein dynamisches Konzept und eines der Grundwerte der UN-Kinderrechtskonvention. Es verleiht Kindern den Anspruch, dass ihr Wohl bei allen Entscheidungen oder Massnahmen, die es betreffen, als vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt wird.Welche Interessen sind das in Bezug auf Kinder, die in Pflege- oder Adoptivfamilien leben?
Können Sie ein Beispiel machen?
Personen, die Entscheidungen oder Massnahmen für ein Kind treffen – zum Beispiel Eltern, Behörden oder Gerichte – müssen prüfen, was im konkreten Fall die beste Lösung für das Kind ist, und ihre Entscheidungen daran ausrichten. Stehen die Bedürfnisse des Kindes im Widerspruch zu den Wünschen der Eltern oder zu Vorgaben von Institutionen, hat das Kindesinteresse Vorrang.
Im Zentrum steht dabei, dass Kinder selbst angehört und ernst genommen werden. Ihre Meinung ist nicht nur ein ergänzender Aspekt, sondern ein wesentliches Element, um überhaupt bestimmen zu können, was für sie die beste Lösung ist.
Welche Interessen sind das in Bezug auf Kinder, die in Pflege- und Adoptivfamilien leben?
Für Kinder, die in Pflege- oder Adoptivfamilien leben, bedeutet dies, dass Pflegeeltern, Beistände und Aufsichtsstellen verpflichtet sind, bei allen wichtigen Entscheidungen – beispielsweise über eine ausserfamiliäre Unterbringung, eine Rückplatzierung oder über den Kontakt zur Herkunftsfamilie – sorgfältig abzuwägen, was für das jeweilige Kind in seiner aktuellen Lebenssituation die beste Lösungsmöglichkeit ist. Die Meinung des Kindes muss bei dieser Abwägung miteinbezogen werden. Ein Kernbegriff in dieser Thematik ist das Kindeswohl. Wie wird das eigentlich definiert?
Zum Beispiel?
Wichtige Interessen betreffen beispielsweise, dass Kinder ihre Identität behalten können – etwa ihre religiösen und kulturellen Gewohnheiten, auch wenn sie in einer Pflegefamilie leben. Ebenso wichtig ist, dass sie den Kontakt und die Bindung zu ihrer Familie und weiteren wichtigen Bezugspersonen wie Grosseltern, andere Verwandte oder Freunde und Freundinnen, aufrechterhalten können. Gleichzeitig haben Kinder ein Recht auf Zuwendung, Schutz und Sicherheit.
Ein Kernbegriff in dieser Thematik ist das Kindeswohl. Wie wird das eigentlich definiert?
Das Kindeswohl ist ein so genannter unbestimmter Rechtsbegriff. Das bedeutet, dass es im Einzelfall, in Bezug auf das individuelle Kind, konkretisiert werden muss. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat Kriterien festgelegt, die dabei Orientierung bieten. Dazu gehören unter anderem, die Berücksichtigung der Meinung des Kindes, die Wahrung der Identität des Kindes, der Erhalt seines familiären Umfelds, die Fürsorge, Sicherheit und den Schutz des Kindes, sein Recht auf Gesundheit und sein Recht auf Bildung. Diese Faktoren müssen im Zusammenspiel betrachtet werden, um das Kindeswohl im konkreten Fall zu bestimmen.
Sie haben als Referenten und Referentinnen Gaëlle Droz-Sauthier, Melanie Dössegger, Annette Cina und Raffael Sommerhalder-Hegglin und als Workshop-Leitende Kim Stroumza, Helga Berchtold, Sabine Brunner, Nina Hössli und Chantal Bullet eingeladen. Für wen ist die Tagung interessant?
Die Tagung wagt einen Blick auf das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln – darunter aus der Rechtswissenschaft, der Psychologie, der Philosophie sowie aus der Praxis der Kindesvertretung. Damit wird die Komplexität des Themas sichtbar gemacht und zugleich dazu angeregt, das Konzept des übergeordneten Kindesinteresses und seine Umsetzung in der Praxis kritisch zu hinterfragen. Am Nachmittag wird die Diskussion in Workshops fortgeführt. Diese richten sich an Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten – in der Familienbegleitung, im Kindesschutz, in der Kinder- und Jugendhilfe oder in der Asylbetreuung – sowie an alle weiteren Interessierten.
Erfahren Sie mehr über die Fachtagung und melden Sie sich an.
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