Ich wurde als Baby adoptiert und bin mittlerweile erwachsen. Nun möchte ich mehr über die Umstände meiner Adoption erfahren und meine leiblichen Eltern sowie mögliche Geschwister suchen. Wie gehe ich dabei vor, und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Gemäss Art. 268c Abs. 3 ZGB kann eine volljährige adoptierte Person jederzeit die Personalien ihrer leiblichen Eltern sowie weitere Informationen über sie verlangen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Informationen über volljährige (Halb-)Geschwister zu erhalten, sofern diese der Weitergabe zustimmen. Ausserdem kann die adoptierte Person Informationen über direkte Nachkommen verlangen. Auch umgekehrt haben die leiblichen Eltern sowie (Halb-)Geschwister der adoptierten Person die Möglichkeit, nach der adoptierten Person zu suchen (Art. 268b Abs. 3 ZGB).
Kantonale Auskunftsstellen
Zuständig für die Herkunftssuche ist die kantonale Auskunftsstelle des Wohnkantons der suchenden Person. Diese kann bestimmte Aufgaben – wie zum Beispiel Suchdienste – auch an Dritte delegieren. Der Ablauf einer Herkunftssuche ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa ob es sich um eine nationale oder internationale Adoption handelt.
Mögliche Schritte sind:
Einsicht in die Adoptionsakten: Die kantonale Auskunftsstelle kann relevante Dokumente beschaffen, um erste Informationen über die Umstände der Adoption zu erhalten.
Ermittlung der Personalien der leiblichen Eltern: Gleichzeitig kann geprüft werden, ob die Eltern ausfindig gemacht werden können und ob sie einem Kontakt zustimmen.
Suche nach (Halb-)Geschwistern: Es kann auch ermittelt werden, ob Geschwister existieren und ob sie einem Austausch offen gegenüberstehen.
Allerdings gibt es keine Garantie für eine erfolgreiche Suche – es ist möglich, dass die gesuchte Person verstorben, nicht auffindbar ist oder keinen Kontakt wünscht. Besonders herausfordernd gestaltet sich die Herkunftssuche bei irregulären Adoptionen im Ausland. Hier sind die Abläufe so unterschiedlich und komplex, dass Auskünfte nur im Einzelfall möglich und sinnvoll sind.
Wer trägt die Kosten?
Die allgemeine Bearbeitung Ihres Gesuchs durch die zuständige kantonale Auskunftsstelle ist in der Regel kostenlos. Um in der Schweiz die vollständigen Personalien einer gesuchten Person, deren Anzahl Kinder oder die Geschwister einer suchenden Person herauszufinden, ist es notwendig, eine entsprechende Anfrage an das zuständige Zivilstandsamt zu machen. Die Zivilstandämter erheben dafür eine Gebühr von CHF 75.- pro halbe Stunde. Pro gesuchte Person ist schätzungsweise mit der Verrechnung von einer Stunde zu rechnen. Kosten können auch anfallen für Akteneinsichtsgesuche, Organisation und Begleitung eines Erstkontakts, Unterstützung durch einen Suchdienst, Übersersetzungsarbeiten oder DNA-Tests. In der Regel besteht die Möglichkeit, bei bescheidenen finanziellen Verhältnissen eine Reduktion oder einen Erlass der Gebühren zu beantragen. Die Praxis in Bezug auf die Kosten ist in den Kantonen heute unterschiedlich ausgestaltet.
Herkunftssuche soll künftig erleichtert werden
Es gibt Bestrebungen, dies zu ändern: Laut den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Herkunftssuche der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren (KKJPD) und des Bundesamts für Justiz (BJ) vom 27.102023 soll die Herkunftssuche für betroffene Personen kostenfrei gestaltet werden. Der Staat soll alle damit verbundenen Kosten übernehmen, beziehungsweise die Kosten für Auskünfte der Zivilstandämter erlassen. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf in diesem Bereich erkannt und das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD) mit der Prüfung einer Reform zur Herkunftssuche beauftragt (siehe Medienmitteilung)