Rechte von Eltern mit Kindern in Pflegeverhältnissen

02. 04. 2024 | Rechtsfragen | 0 Kommentare

Mein Sohn lebt in einer Pflegefamilie. Im Alltag gibt es oft Unklarheiten darüber, welche Rolle ich im Leben meines Kindes habe. Ich habe das Sorgerecht für meinen Sohn und damit doch auch gewisse Rechte. Oder nicht?

Grundsätzlich: Für Sie als Inhaberin der elterlichen Sorge bedeutet dies, dass Sie weiterhin die Verantwortung tragen für wichtige Entscheidungen im Leben Ihres Kindes. 

Es können grob zwei Bereiche unterschieden werden. Die Pflegeeltern sind zuständig für die Alltagserziehung, und die Eltern beziehungsweise die Inhaberin oder der Inhaber der elterlichen Sorge sind zuständig für Entscheidungen zu übergeordneten Themen wie Gesundheit (z.B. Therapie ja/nein) oder Bildung, sofern die Rechte in diesen Bereichen nicht eingeschränkt sind. Ein Beispiel: Die Pflegeeltern unterstützen das Kind beim Suchen einer Lehrstelle oder Schreiben von Bewerbungen,  aber die Eltern unterschreiben den Lehrvertrag. 

Die elterliche Sorge oder das Sorgerecht beinhaltet ein Bündel von Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind im Sinne einer allgemeinen «elterlichen Verantwortung» (vgl. Art. 296 ff. ZGB ). Gemäss Art. 301 Abs. 1 ZGB «leiten die Eltern im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen». Sie entscheiden zum Beispiel über Schul- und Berufswahl, die religiöse Erziehung oder Gesundheitsfragen. Immer unter Berücksichtigung der Meinung des Kindes. Zur elterlichen Sorge gehört auch das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Dieses Recht ist bei einer ausserfamiliären Unterbringung des Kindes manchmal eingeschränkt, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht von der KESB aufgehoben wurde (Art. 310 Abs. 1 ZGB). Meistens wird von der KESB in diesem Fall ein Besuchsrecht geregelt. 

Die Befugnisse von Eltern und Pflegeeltern unterstehen einem steten Wandel  je nach Intensität und Dauer des Pflegeverhältnisses. Wie stark Sie involviert sind, hängt auch von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein regelmässiger Austausch ist wichtig, um die Rollen und Aufgaben immer wieder zu überprüfen und bei Bedarf den Pflegevertrag oder die Abmachungen anzupassen. Die Befugnisse müssen immer in Bezug auf den konkreten Einzelfall betrachtet und mit allen Beteiligten besprochen werden können. Damit Sie sich ein Bild machen können

von den Bedürfnissen und der Entwicklung Ihres Sohnes, ist es von Vorteil, wenn Sie an Schul- und Arztterminen mit dabei sind und bedeutende Informationen aus dem Alltag Ihres Sohnes erhalten. So können Sie auf einer guten Basis entscheiden, wenn es beispielsweise um gesundheitliche oder schulische Fragen geht.

PACH-Juristin Seraina Berner Boadi-Attafuah beantwortet Leser*innenfragen

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