Ein neu entwickeltes Abklärungs- und Begleitungsangebot für Verwandte und Pflegefamilien aus dem sozialen Umfeld eines Kindes leistet einen Beitrag, diese Pflegefamilienformen stärker in den Fokus zu rücken. Pflegekindern soll ermöglicht werden, wichtige soziale Beziehungen aufrechtzuerhalten und – trotz ausserfamiliärer Unterbringung – möglichst wenig Beziehungsabbrüche zu erleiden.
Von Janine Rothenbühler, Sofa Stiftung und Dr. Karin Werner, ZHAW, Institut für Kindheit, Jugend und Familie
Steht eine ausserfamiliäre Unterbringung im Raum, ist im Hinblick auf die emotionale und soziale Entwicklung des Kindes der Aufrechterhaltung von tragfähigen sozialen Beziehungen grosse Bedeutung beizumessen. Pflegefamilien aus dem Verwandtenkreis oder dem sozialen Umfeld des Kindes spielen deshalb eine wichtige Rolle. Kinder können tragfähige Beziehungen haben zu Personen im sozialen Umfeld z.B. Freunden und Freundinnen und Nachbarinnen und Nachbarn und/oder zu Verwandten (z.B. Tante/Onkel, Grosseltern). Das von der Sofa Stiftung entwickelte und von der Palatin Stiftung unterstützte Projekt fokussiert auf folgende drei Pflegefamilienformen:
A: Verwandtschaftliche Pflegefamilie aus dem sozialen Umfeld des Kindes
B: Verwandtschaftliche Pflegefamilien ausserhalb der Lebenswelt des Kindes
C: Nicht verwandte Pflegefamilie aus dem sozialen Umfeld des Kindes
Projekt «netzwerkkind»
Im Rahmen des Projekts «netzwerkkind» hat die Sofa Stiftung ein spezifisches Abklärungsvorgehen zur Gewinnung und Abklärung der oben genannten Pflegefamilienformen entwickelt. Zudem wurde ein Begleitangebot für die Phase konzipiert, in welcher das Kind in die Pflegefamilie aufgenommen wird. Ziel ist es, dass Pflegekinder bei einer ausserfamiliären Unterbringung, möglichst viele relevante und stabilisierende Beziehungen aufrechterhalten können.

Spezifisches Abklärungsinstrument und -vorgehen (erste Phase)
Ein spezialisiertes Fachteam klärt mittels einem neu entwickelten Abklärungsinstrument im Auftrag von Beistandspersonen und Behörden das verwandtschaftliche und soziale Umfeld des Kindes ab. Die Abklärung findet unter Einbezug der Eltern, des Kindes, der potenziellen Pflegefamilien sowie weiteren Bezugspersonen statt, mit dem Ziel, eine geeignete Pflegefamilie zu finden. Ein Bericht mit Empfehlungen zu Handen der auftraggebenden Stelle bildet den Abschluss der ersten Phase (Abklärung).
Bedürfnisgerechtes Begleitungsangebot (zweite Phase)
Kommt es aufgrund der Abklärung zu einer Unterbringung eines Kindes, so wird das Pflegeverhältnis während der Übergangsphase durch die Sofa Stiftung begleitet. Hierzu wurde im Rahmen des Projekts ein spezifisches Begleitungsangebot entwickelt, welches die besonderen Bedürfnisse dieser Pflegekinder- und -familien aus dem sozialen beziehungsweise verwandtschaftlichen Umfeld berücksichtigt. Bei verwandtschaftlichen Pflegefamilien (Typ A und B) stehen komplexe Beziehungsdynamiken und Rollenklärungen im Zentrum, bei Pflegeverhältnissen aus dem sozialen Umfeld (Typ C) stehen neben Fragen der Aufgabenteilung beispielsweise Fragen der Kommunikation im Zentrum.
Nach Abschluss der zweiten Phase erfolgt eine formale Überführung in ein reguläres Pflege-verhältnis mit kantonaler Finanzierung über Gemeinde und Kanton. Das Pflegeverhältnis wird von der Sofa Stiftung oder von einer anderen DAF begleitet.
Unentgeltliches Angebot während der Pilotphase 2026–2027
Die Sofa Stiftung kann dank der finanziellen Unterstützung der Palatin Stiftung während der Projektphase eine gewisse Anzahl an Abklärungen für auftraggebenden Stellen (Beistände, Behörden) kostenlos anbieten. Seit dem Frühjahr 2026 erfolgen die ersten Abklärungen, bis zum Sommer 2027 können weitere Anfragen an die Sofa Stiftung für dieses Angebot gestellt werden.
Partizipation
Der Einbezug der Kinder ist bei der Abklärung als auch der (Anfangs-)Begleitung des Pflegeverhältnisses zentral. Die Partizipationsformen sind alters- und entwicklungsabhängig. Um diesem Anspruch angemessen Rechnung zu tragen, wird ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, methodische Vielfalt bei den Instrumenten und altersgerechte Kommunikation zu ge-währleisten, um eine Vertrauensbasis mit dem Kind zu etablieren, welche es ihm ermöglicht, sich zu beteiligen und seine Meinung zu äussern.

Pilotphase und Evaluation
Das neu entwickelte Abklärungs- und Begleitungsangebot wird in einer Pilotphase von 2026–2027 umgesetzt und von der ZHAW, Institut für Kindheit, Jugend und Familie laufend evaluiert. Die Evaluationserkenntnisse sollen wichtige Hinweise liefern, wie das Abklärungsvorgehen und das Begleitungsangebot ausgestaltet und verbessert werden kann, damit ausserfamiliäre Unterbringungen im sozialen beziehungsweise verwandtschaftlichen Umfeld für alle Beteiligten möglichst optimal gestaltet werden können.
Bei Interesse oder für weitere Informationen melden Sie sich bei: Janine Rothenbühler, Co-Bereichsleitung ambulante Leistungen, Sofa Stiftung, Tel. 077 267 87 55, janine.rothenbuehler@sofa-stiftung.ch
Palatin Stiftung
Die Palatin Stiftung widmet sich seit dem Jahr 2019 vertieft dem Thema von Pflegekindern. Aus dem Projektrahmen «Pflegekinder-next generation» wurden vier Projekte aus der Praxis auserkoren für die langfristige Verbesserung der Bedingungen für Pflegekinder in der Schweiz. Das Projekt «netzwerkkind» ist eines davon.

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