Trennung der Pflegeeltern

03. 02. 2026 | Rechtsfragen | 0 Kommentare

Wir sind seit mehreren Jahren Pflegeeltern von zwei Kindern und überlegen uns, uns als Paar zu trennen. Welche Folgen hätte dies für uns als Pflegefamilie?

In der Schweiz trennen sich viele Paare mit Kindern. Die Scheidungsrate liegt bei rund 40 Prozent. Auch Pflegeeltern können vor dieser Situation stehen. Eine Trennung als Paar bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie nicht mehr Pflegeeltern der Kinder sein können.  Besonders, wenn die Kinder schon seit mehreren Jahren bei Ihnen leben, bestehen starke Bindungen, die geschützt werden sollten. Das Interesse der Kinder an Stabilität und Kontinuität steht dabei im Vordergrund – sie profitieren davon, dass ihr Alltag, ihre Bezugspersonen und ihre vertraute Umgebung möglichst erhalten bleiben.

Da eine Trennung eine bedeutende Veränderung der Verhältnisse darstellt, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde informieren (Art. 9 PAVO). Es ist sinnvoll, sich bereits vor der eigentlichen Trennung an die Aufsichtsbehörde zu wenden. Informieren Sie zudem die Eltern der Kinder und/oder eine allfällige Beistands- oder Vormundsperson.
Aufgrund der neuen Situation überprüft die Aufsichtsbehörde die Pflegeplatzbewilligung und passt diese an die veränderten Umstände an. Übernehmen beide Pflegeeltern weiterhin relevante Betreuungsanteile, benötigt in der Regel jede Person eine eigene Pflegeplatzbewilligung.

Die folgenden Empfehlungen können für Pflegeeltern bei einer Trennung hilfreich sein:

Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen sowie Stabilität und Kontinuität wahren
• Eine Trennung stellt für jede Familie eine Herausforderung dar. Gerade Kinder in Pflegefamilien können aufgrund ihrer Biografie besonders vulnerabel auf Veränderungen reagieren. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Pflegeeltern respektvoll, lösungsorientiert und mit Blick auf das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder handeln. Vermeiden Sie es, Konflikte unter Erwachsenen auf die Kinder zu übertragen.
• Wohnstrukturen ändern sich bei einer Trennung häufig. Umso wichtiger ist es, vertraute Rituale und klare Betreuungsstrukturen möglichst aufrechtzuerhalten.
• Halten Sie möglichst geregelte Abläufe ein. Klare Absprachen zu Bezugspersonen und Übergaben helfen, Kinder nicht in Loyalitäts- oder Zuständigkeitskonflikte hineinzuziehen. Auch gemeinsame Vereinbarungen zu Besuchszeiten, Schule oder Freizeitaktivitäten sind hilfreich.

Partizipation und Kooperation
• Informieren Sie die Kinder altersgerecht ohne Schuldzuweisungen über die Veränderungen.
• Beziehen Sie die Kinder altersentsprechend aktiv in die anstehenden Veränderungen ein.
• Bleiben Sie in Kontakt mit dem anderen Pflegeelternteil sowie mit den beteiligten Fachstellen oder Personen (u.a. Beistands- oder Vormundsperson, KESB, Eltern, Aufsichtsbehörde, ggf. DAF).

Professionelle Unterstützung nutzen
• Bei Konflikten oder Unsicherheiten können Familienberatung, Mediation oder andere Fachstellen unterstützend beigezogen werden.

Pflegeplatzbewilligungen und Pflegevertrag klären
• Melden Sie die veränderten Verhältnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese prüft die Situation und passt die Pflegeplatzbewilligung bei Bedarf an die neuen Gegebenheiten an.
• Auch der Pflegevertrag muss angepasst werden. Anpassungen erfolgen gemeinsam mit dem Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Eltern, KESB oder Vormundsperson).
• Die Frage der Betreuungsentschädigung sollte ebenfalls geklärt werden.

Die Beziehung als Paar endet – nicht aber die Beziehung auf (Pflege )Elternebene. Zeigen sich Pflegeeltern dauerhaft unkooperativ oder stark konfliktbelastet und gelingt es ihnen nicht mehr, gemeinsam im Interesse der Kinder zu handeln, kann dies als Gefährdung des Kindeswohls eingeschätzt werden. In solchen Situationen ist damit zu rechnen, dass die involvierten Fachpersonen intervenieren und Massnahmen zum Schutz der Kinder ergreifen. Im äussersten Fall kann dies bedeuten, dass für die Kinder eine andere Lösung gesucht werden müsste. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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